Aktuelle Information zu Frequenzzuteilungen für Drahtlos-Mikrofone in Deutschland
1.) Aktuelle Situation:
Am 03.03.2010 hat die Bundesnetzagentur eine neue Ausgabe der sogenannten VVNoemL
(Verwaltungsvorschrift für den nicht öffentlichen mobilen Landfunk) veröffentlicht.
Diese regelt die zukünftige Anmeldung und Nutzung von drahtlosen Mikrofonen.
Damit wird der derzeitige Schwebezustand bezüglich dem zukünftigen Betrieb von Drahtlostechnik
beendet und eine klare Struktur zu Grunde aufgezeigt.
Die Frequenzbereiche 790-814
MHz und 838-862 MHz, werden bis zum 31.12.2015 weiterhin anmelde- und gebührenfrei
nutzbar bleiben. Die Verfügung 91/2005, die diese Frequenzbereiche allgemein zuteilt,
läuft am 31.12.2015 aus und wird nicht verlängert. Allerdings wird der Ausbau von
LTE (drahtloses DSL, drahtloser Internetzugang) in diesen Frequenzbereichen in "ländlichen
Gebieten" vorher beginnen. Die Bundesnetzagentur hat eine Liste der "ländlichen Gebiete"
veröffentlicht. Das LTE Netz geht ab sofort in Betrieb und wird bis 2016 flächendeckend
ausgebaut. Das bedeutet, sobald das LTE-Netz in Ihrer Region in Betrieb geht, ist
mit massiven Störungen im vorgenannten Frequenzbereich zu rechnen.
Für drahtlose Mikrofone steht ab sofort der Frequenzbereich 710-790 MHz zur Verfügung.
Die Verfügbarkeit von Frequenzen in diesem Frequenzbereich ist aber von der lokalen
DVB-T abdeckung abhängig. Der Betrieb von drahtlosen Mikrofonen ist anmelde- und
gebührenpflichtig! Die Kosten belaufen sich zur Zeit auf 130 € pro Antrag und einer
Jahresgebühr von 10 € pro Jahr und Sender.
Öffentliche Einrichtungen wie bspw. Schulen oder Kindergärten können eine Gebührenbefreiung
beantragen. Zu beachten ist, dass vor Inbetriebnahme/Kauf eines Drahtlossystems der
übliche Antrag auf Einzelzuteilung der zu nutzenden Frequenz(en) bei der Bundesagentur
gestellt werden muss. Über die Beitrags- und Gebührenbefreiung wird dann individuell
gemäß §8 Verwaltungskostengesetz (VwKostG) und §2 Frequenzschutzbeitragsverordnung
(FsBeitrV) entschieden. Im Zweifelsfalle ist es sinnvoll, vorab die lokal für Frequenzzuteilung
zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur zu kontaktieren.
Information zur Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur
Aktuelle LTE-Senderliste
Den Antrag zur Frequenzzuteilung finden Sie hier: Frequenzantrag